Das Einwohner- meldeamt informiert !
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung an die Bundeswehr
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) am 1. Juli 2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen nach Wehrpflichtgesetz ausgesetzt.
Stattdessen haben die Meldebehörden nach Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 und § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial ab 2012 jährlich bis zum 31. März Name, Vorname, Anschrift und Personen zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im darauf folgenden Jahr volljährig werden. Danach sind die Daten von Betroffenen die 2013 volljährig werden, im März 2012 zu übermitteln.
Nach Artikel 9 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 i. V. m. der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes sind Datenübermittlungen gem. § 18 MRRG nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte persönlich bei der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Einwohnermeldeamt, Altes Jagdschloß 1, mit.
Rückfragen unter Telefon 034364 – 81128.
Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Entsprechend den Bestimmungen des Sächsischen Meldegesetzes § 33 Abs. 2 darf die Meldebehörde Namen, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. Geburtstag oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
Das Einwohnermeldeamt weist hiermit auf das Widerspruchsrecht hin. Der Widerspruch ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen bzw. zur Niederschrift zu geben. Gleichfalls kann der Weitergabe der Daten über Internet § 4aAbs.1 Satz 1 Nr. 3 Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für Datenverarbeitung (SAKDG) in Verbindung mit § 32Abs. 5 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) widersprochen werden.
Lohnsteuererklärung 2011
Interessierte Einwohner erhalten die Formulare zur Lohnsteuererklärung 2011 in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf zu den Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten:
Di 9 – 12 Uhr; Do 9 – 12 Uhr + 13 – 17:30 Uhr; Fr 9 – 12 Uhr
Samstag (17.03.12) 9 – 11 Uhr
Aktuelles
Herzlich Willkommen zur 5. Wermsdorfer Schlössernacht am 19. Mai 2012
Sehr geehrte Besucher, wir begrüßen Sie recht herzlich in Wermsdorf, dem einzigen Dorf in Sachsen, das zwei beeindruckende Schlösser besitzt!
In diesem…
Neue Schulsporthalle
Die lang ersehnte neue Sporthalle für Wermsdorf kann endlich gebaut werden. Damit geht der jahrelange Kampf um eine neue, attraktive Halle mit mehr Platz und …
Neu - Museumsführer
Die F.- G.- Klemm- Gesellschaft hat mit Unterstützung des Kulturraumes Leipziger Raum einen, reich bebilderten Museumsführer- Das Kulturlandschaftsmuseum im Wermsdorfer Wald herausgegeben, den Sie in der Touristinformation der Gemeinde Wermsdorf im Alten Jagdschloss für 9,00 € erwerben können. Auf 138 Seiten gibt Professor …
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Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) am 1. Juli 2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen nach Wehrpflichtgesetz ausgesetzt.
Stattdessen haben die Meldebehörden nach Artikel 1 …