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Wahlen 2024

Informationen zur Kommunal-, Europa- und Landtagswahl 2024

Die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt.

Die Landtagswahl findet am 1. September 2024 statt.

 

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl 2024

Hinweise für Gemeinderats- und Ortschaftsratsbewerber

Wann sind die Wahlvorschläge einzureichen?

Nach Paragraf 6 Absatz 2 KomWG können Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.

Damit ist das Einreichen der Wahlvorschläge nach der Bekanntgabe der Wahl bis zum 04. April 2024, 18:00 Uhr, möglich.

Folgende Formulare sind für einen Wahlvorschlag gemäß KomWO einzureichen:

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl sowie die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge Datei herunterladen
Wahlvorschlag nach Anlage 16 KomWO Datei herunterladen
Zustimmungserklärung & Bescheinigung Wählbarkeit nach Anlage 17 KomWO Datei herunterladen
Niederschrift zur Bewerberaufstellung nach Anlage 19 KomWO Datei herunterladen
Versicherung an Eides statt nach Anlage 20 KomWO Datei herunterladen
Bescheinigung nach § 6c Abs. 1 KomWG (bei Bedarf) Datei herunterladen
Bescheinigung des Wahlrechts (bei Bedarf) Datei herunterladen

 

Hinweis auf datenschutzrechtliche Informationspflichten bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch Parteien und Wählervereinigungen:

Indem die Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin bzw. dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin bzw. dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 (siehe nachfolgender Link) auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).

Merkblatt

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die o. g. Wahlen werden zur Besetzung der Wahlvorstände für die zu bildenden Wahlbezirke ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Einsatz in einem Wahllokal oder in der Briefwahlauszählstelle sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft und das Mindestalter von 18 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und auch die Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans, also auch nicht in einen Wahlvorstand als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer, berufen werden. Für den Wahleinsatz erhalten Helferinnen und Helfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch unter 034364/8110 für einen Einsatz vormerken lassen oder nachstehende Bereitschaftserklärung ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung Wermsdorf / Hauptamt, Altes Jagdschloss 1 in Wermsdorf einreichen oder an info@wermsdorf.de senden.

Wir freuen uns über Ihre Bereitschaftserklärung!

 

Bereitschaftserklärung Datei herunterladen