Beantragung eines Wahlscheines
Wahlscheine können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28. August 2024, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Altes Jagdschloß 1, 04779 Wermsdorf schriftlich, per E-Mail () oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (siehe Link für die Online-Wahlschein-Beantragung) oder mündlich während der Öffnungszeiten bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr des Einwohnermeldeamtes
Dienstag 09:00 bis 12:00
Donnerstag 09:00 bis 12.00 und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr (am 30. August 2024 in der Zeit von 09:00 bis 12.00 und 13:00 bis 16:00 Uhr)
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
In dem Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung) geführt wird, anzugeben. Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer, ohne Hilfsperson zu sein, den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
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