Haushalt und Finanzen

Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan ist das wichtigste Steuerungselement einer Kommune. Er enthält alle anfallenden Erträge und Aufwendungen, die die Gemeinde in einem Haushaltsjahr zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung hat. Der größte Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel werden für die sogenannten Pflichtaufgaben ausgegeben. Dazu zählen u. a. der Brandschutz, die Kinderbetreuung und das Schulwesen sowie das Personenstands- und Meldewesen. Erst nach Sicherung dieser Aufgaben, können Gelder für freiwillige Aufgaben bestimmt werden. Darunter gehören beispielsweise die Sport- und Vereinsförderung, der Bau von Spielplätzen und Sportanlagen oder auch der Tourismus.

 

Der Haushaltsplan wird von der Kämmerei aufgestellt und vom Gemeinderat verabschiedet. Seit dem Doppelhaushalt 2021/2022 kann der Haushaltsplan der Gemeinde Wermsdorf interaktiv über unsere Website erkundet werden. 

 

 

 

Hebesätze

 

Nach den Vorschriften des Grundsteuer- und Gewerbesteuergesetzes erhebt die Gemeinde Wermsdorf eine Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Hebesätze. Diese hat der Gemeinderat der Gemeinde Wermsdorf in nachfolgender Höhe beschlossen:

 

Grundsteuer A:                  200 v. H.

Grundsteuer B:                  340 v. H.

Gewerbesteuer:                 390 v. H.

 

Jahresabschluss

 

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und vom Gemeinderat feststellen zu lassen. §§ 88 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung bildet die Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss stellt dar, wie sich die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen in einem Haushaltsjahr entwickelt haben. Damit ist er das Gegenstück zum Haushaltsplan. 

 

Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind:

  • Vermögensrechnung (Bilanz)

  • Ergebnisrechnung (Erträge und Aufwendungen)

  • Finanzrechnung (Einzahlungen und Auszahlungen)

sowie

  • Rechenschaftsbericht

  • Anhang

Neben der öffentlichen Auslage wird der Jahresabschluss auch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.

 

 

Beteiligungsbericht

 

Zur Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft darf sich die Gemeinde an einem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligen, wenn die Kommune einen angemessenen Einfluss erhält. Gemäß § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Gemeinde Wermsdorf verpflichtet über die Beteiligungsverhältnisse einen Bericht zu erstellen. 

Neben der öffentlichen Auslage steht der Beteiligungsbericht auch auf unserer Website zur Verfügung.