Einwohnermeldeamt
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Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz anmelden?
Ab sofort steht Ihnen ein neuer Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung zur Verfügung. Egal, ob Sie innerhalb von der Gemeinde Wermsdorf umziehen oder in die die Gemeinde Wermsdorf ziehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wohnsitzwechsel rund um die Uhr und von überall erreichbar mit einem einzigen Online-Dienst über das Internet anzumelden. Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist somit nicht mehr erforderlich.
Ihre Voraussetzungen: Legen Sie ein Nutzerkonto an und halten Sie diese Dinge bereit:
Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC
Nutzerkonto
Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht in Ihrem Eigentum ist, laden Sie die Wohnungsgeberbescheinigung hoch.
Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail. Dieser Schritt kann bis zu drei Werktage dauern.
Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.
Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
In einem Vorgang können Ehegatte oder Lebenspartner, eigene Kinder oder Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners ebenfalls umgemeldet werden.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie vornehmen unter: https://wohnsitzanmeldung.gov.de
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG: Übermittlung von Daten; Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungs-sperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Gemäß § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) wird einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind hierbei gegeben:
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (Nr.1)
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Nr. 2)
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und
Abstimmungen (Nr. 3)
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (Nr. 4)
Die komplette Bekanntmachung können Sie hier nachlesen:
Bekanntmachung Widersprüche und Sperren
Hier finden Sie den Antrag zum Ausfüllen. Reichen Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben im Einwohnermeldeamt ein.
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre


